Dienstag, 29. März 2022

Kürzung der Bundesmittel würde zu deutlichen Beitragserhöhungen führen

Nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2022 sollen die Bundesmittel zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge um fast 45 % gesenkt werden. Für viele Mit-glieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wären deutliche Beitragserhöhungen die Folge.

Der Kabinettsbeschluss sieht eine Kürzung der Bundesmittel von zuletzt 176,95 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro vor. Die zu zahlenden Beiträge der bundesmittelberechtigten Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) müssten dadurch um mindestens 18 % erhöht werden.

In den vergangenen sechs Jahren wurden die vorgesehenen 100 Mio. Euro Bundesmittel jeweils wegen schwieriger Markt- und Einkommensverhältnisse um ca. 77 Mio. Euro erhöht. Gerade aktuell sind aber die Betriebe in einer finanziell äußerst angespannten Situation durch dramatisch gestiegene Preise für Energie, Düngemittel, weitere Betriebsmittel usw. Zusätzliche Kosten durch die vorgesehene Anhebung des Mindestlohns führen zu einer weiteren Kostensteigerung. „Insbesondere in Zeiten, in denen die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung auf dramatische Weise in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist, muss die Existenzfähigkeit der Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau ein wichtiges Ziel sein“, so Walter Heidl, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Auswirkungen hätte eine Kürzung der Bundesmittel bei den Beitragsrechnungen bereits im Juli/August 2022 für 2021. Zur Sicherung der Liquidität der Berufsgenossenschaft müssten zudem die in 2023 zu zahlenden Beitragsvorschüsse erhöht werden.

Der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2022 enthält auch Ansätze für die Alterssicherung und für die Krankenversicherung der Landwirte. Aufgrund der Defizithaftung des Bundes in der Alterssicherung sowie der gesetzlichen Einstandspflicht für die Leistungsaufwendungen der Altenteiler in der Krankenversicherung (soweit sie nicht über deren Beiträge finanziert werden) haben diese aber keinen Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge.